St. Joseph

Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer

Die bischöfliche Beauftragung als Kommunionhelfer ist zeitlich (meist fünf Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung) und örtlich (eigene Pfarrgemeinde oder Seelsorgeeinheit) begrenzt. Sie begründet keine weitere liturgische oder sonstige Funktion in der Pfarrei, allerdings kann unter Umständen dieselbe Person verschiedene andere Aufgaben im Gottesdienst auf sich vereinen.

 

 

 

 

Unsere Kommunionhelferinnen sind:
Frau Ursula Gowik
Frau Magdalena Grzonka