Gremien

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das Gremium, das über wichtige Belange einer Kirchengemeinde zu entscheiden hat, vor allem über das Personal, die Ausgaben und die Gebäude der Gemeinde.

Nach staatlichem Recht (Reichskonkordat vom 20.7.1923) ist die Katholische Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die durch den Kirchenvorstand - ein Gremium von Pfarrer, acht gewählten Laienmitgliedern und einem/r Gesandten aus dem Pfarrgemeinderat - als ihr Organ verwaltet und vertreten wird. Die Laienmitglieder im Kirchenvorstand werden jeweils für sechs Jahre gewählt. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus. Wiederwahl ist möglich.

Der Pfarrer ist der Vorsitzende. Der Kirchenvorstand wählt aus seiner Mitte eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n), der/die den Pfarrer in Kirchenvorstandsangelegenheiten bei dessen Abwesenheit vertritt. Derzeitige stellvertretende Vorsitzende ist (wird noch gewählt)

Im Gegensatz zu Kommunal- und Parlamentswahlen sind bei den Kirchenvorstandswahlen alle Gemeindemitglieder - also auch ausländische Gemeindemitglieder - die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr an dem Ort der Gemeinde wohnen, wahlberechtigt.

 

Aufgaben des Kirchenvorstandes:

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde mit dem Vermögen auf der Grundlage des Gesetzes über die Verwaltung des kath. Kirchenvermögens vom 24.07.1924. Das Gesetz gilt auch heute noch. Der Kirchenvorstand als Institution kann also auf eine lange Tradition verweisen.

Das kirchliche Finanzwesen wird deswegen auch heute noch von den Regeln des Staatskirchenrechts und den kirchenrechtlichen Vorschriften bestimmt. Die Bewirtschaftung der Finanzen ist Hauptaufgabe des Kirchenvorstandes. Es handelt sich hierbei um die so genannte Selbstverwaltung. So nehmen die Kirchengemeinden die Verwaltung ihrer Finanzen in eigener Regie und Verantwortung im Rahmen ihres jeweiligen Haushaltsplanes wahr.

Der Kirchenvorstand ist in einer weiteren Hauptaufgabe für alle Liegenschaften der Kirchengemeinde zuständig. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke, Gebäude, denkmalgeschützte Gebäude handelt, sowie für die Wahrung der damit verbundenen Rechte und Pflichten. Zu den Gebäuden, für deren Bestand und Unterhaltung der Kirchenvorstand verantwortlich ist, zählen also die Pfarrkirche und das Pfarrheim.

Der Kirchenvorstand trägt außerdem die Verantwortung für das Personal in allen kirchlichen Bereichen. 

Die Mitglieder des aktuellen Kirchenvorstandes:

  • Pfarrer Bernhard Brackhane, KV-Vorsitzender
  • Katja Band, stellvertretende Vorsitzende
  • Dr. Peter Filius
  • Annemarie Klingberg
  • Gerhard Kubitza
  • Krzysztof Michon   
  • Reinhild Neißkenwirth, gen. Schroeder
  • Friedbert Teutenberg, Vertreter des KV im PGR
  • Susanne Thoeren   
  • Tim Machaczek, Vertreter des PGR im KV